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NEIN zu Tempo 30

2 X NEIN zur überbordenden Tempo-30-Regelung in Wald!
Stichfrage: Zustimmung zu Vorlage A
Im Herbst 2020 überwies die Gemeindeversammlung dem Gemeinderat eine
Initiative, die Tempo 30 auf allen Quartierstrassen zum Ziel hatte. Das ausgearbeitete Projekt mit neun Tempo-30-Zonen wurde der Gemeindeversammlung vom 22. März 2022 zum Entscheid vorgelegt.

SVP und FDP bezweifelten den Nutzen der vorgesehenen, umfangreichen Massnahmen und stellten zu jeder Zone einen Änderungsantrag. Dabei stand die sinnvolle Umsetzung von Tempo 30 Zonen im Vordergrund.

Begründung für ein doppeltes Nein:
Die Vorlage A der Gemeindeversammlung lehnen wir aus folgenden Gründen ab:
Die Zustimmung zu Zonen A und D aus der Vorlage des Gemeinderates kam zu Stande, obwohl auch hier sehr kurze Strassen und solche welche sehr unübersichtlich sind, enthalten sind.
Dies widerspricht der Absicht von SVP und FDP, dass eben gerade solche Strassen von einer Tempo 30 Zone ausgeschlossen werden sollten.
So gesehen ist die Absicht unseres Abänderungsantrages markant verändert worden. Mit einem Nein zu beiden Vorlagen hat der Gemeinderat die Möglichkeit eine neue Vorlage vorzubereiten, oder er kann die von der Gemeindeversammlung mehrheitlich gewünschten Tempoanpassungen direkt umsetzen.

Die Vorlage B des Gemeinderates lehnen wir ab:
Gemäss dem Gutachten für die Ausarbeitung der Vorlage Tempo 30 in den Quartieren wäre keiner der 53 registrierten Unfälle innerhalb der letzten 5 Jahre durch Tempo 30 verhindert worden.
Innerhalb der Vorlage sind 78 Strassen enthalten. Von diesen Strassen eignen sich sogar gem. der gemeinderätlichen Studie 6 Strassen grundsätzlich nicht für Tempo 30. Zudem sind rund 40 Strassen so kurz, oder so unübersichtlich, dass Tempo 30 jetzt schon nicht gefahren werden kann.
Die Verwendung von sogenannten «Berliner Kissen» erhöht erwiesenermassen den Lärmpegel, erschwert den Winterdienst und behindert gewerbliche und landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Die rund 160 notwendigen Signaltafeln schränken die Sicht ein und reduzieren dadurch die Sicherheit
Fussgängerstreifen sind in Tempo 30 Zonen unzulässig. Das Queren der Strassen ist überall zulässig, da es keine Fussgängerstreifen gibt. Das Fahrzeug hat aber nach wie vor Vortritt. Das Spielen im Strassenraum ist – wie bei generell 50 – nur auf verkehrsarmen Nebenstrassen gestattet.
Ob dies für unsere Kinder tatsächlich die Gefahren reduziert, zweifeln wir an, da es keine klare Verhaltens-Regeln mehr gibt.
Das Ziel der Initiative «generell 30» kann sowieso nicht eingehalten werden, weil 22 Privatstrassen nicht einbezogen werden können, da die notwendige Bewilligung aller Privaten fehlt.
Zudem ist in allen Weilerzonen Tempo 30 nicht zulässig
Somit werden grundsätzlich zu viele Ressourcen für wenig Nutzen verbraucht
Wir vermissen das Augenmass und den Willen, nur in den gefährdeten Strassenabschnitten vernünftige Lösungen zu erarbeiten.
Wir vermissen einen sinnvollen Einsatz von Steuermitteln!

Stichfrage C
– Falls beiden Vorlagen zugestimmt würde, bevorzugen wir Vorlage A

Weisung Urnenabstimmung: https://www.wald-zh.ch/dienstleistungen/77117

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SVP Wald
Präsidentin Ruth Frei
Büelstrasse 9
8636 Wald
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055 246 44 87
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